AGB

Allgemeine Bestimmungen
Raumspielgruppe Rägaboga

Rägaboga Raumspielgruppen können montags bis freitags von 09:00 bis 11:00 Uhr stattfinden. Ob an jedem Wochentag eine Raumspielgruppe geführt wird, hängt von der Anzahl Anmeldungen für das Spielgruppenjahr ab. Wenn es nicht genügend Kinder für jeden Vormittag gibt, werden einzelne Vormittage in diesem Jahr nicht geführt.

Der Ferienplan richtet sich nach der Schulgemeinde Schiers. Die Spielgruppe endet eine Woche vor den Schulferien und beginnt eine Woche später.

Eine Spielgruppe besteht aus einer konstanten Gruppe von 8 bis maximal 10 Kindern ab dem dritten Lebensjahr bis zum Kindergarteneintritt.                                  

Die Spielgruppe findet einmal (auf Wunsch je nach Kapazität auch öfters) in der Woche statt. Bei der Verteilung von Zweitbesuchen haben die Kinder im zweiten Spielgruppenjahr Vorrang.

Die Anmeldung erfolgt bis zum 13. April 2020, ist verbindlich und gilt für ein Jahr. Der Eintritt für Zugezogene ist jederzeit möglich sofern noch freie Plätze vorhanden sind.

Wir berücksichtigen Ihre Wünsche betreffend Wochentag und Einteilung mit anderen Kindern gerne. Leider gibt es immer wieder Anmeldungen, die zu spät bei uns eintreffen. Das verzögert die definitive Gruppeneinteilung. Damit wir künftig die Anmeldebestätigungen früher abschicken können, behalten wir uns das Recht vor, verspätete Anmeldungen zu berücksichtigen, die Kinder jedoch dort einzuteilen, wo Platz ist und Wünschen nur nachzukommen, wenn es in den entsprechenden Tagen ohne Änderung Plätze offen hat.

Die Anmeldung des Kindes gilt für ein ganzes Spielgruppenjahr. Der Vertrag läuft automatisch am Ende des Spielgruppenjahres aus. Bei vorzeitigem Austritt erfolgt keine Rückzahlung der bereits gemachten Beiträge. Ausser der Platz kann im Laufe des Semesters wieder neu besetzt werden.

Die Kosten für ein Kind mit einem Besuch pro Woche betragen CHF 600.—/Jahr.

Der Jahresbeitrag für zwei Spielgruppenbesuche pro Familie und Woche verringert sich um CHF 100.—

Der Beitrag ist nach Rechnungsstellung zu entrichten.                                                            

Die Zuständigkeit der Spielgruppenleiterin erstreckt sich auf die Zeit zwischen dem Bringen und Abholen des Kindes.                                                           

Falls ein Kind wegen Krankheit oder sonstigen Gründen nicht an der Spielgruppe teilnehmen kann, bitten wir um Benachrichtigung.

Die Kinder sind über Ihre Eltern Unfall- und Haftpflicht versichert.

Wenn für die Homepage oder andere Veröffentlichung Fotos von Ihren Kindern gemacht werden, werden wir Sie zuvor informieren oder vor der Veröffentlichung Ihre Zustimmung einholen.

Für Fragen und Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:                          

Mirjam Schmid, Administration, Tel. 081/330 58 34, oder mirjam.hesse@bluewin.ch

Wir freuen uns auf viele kreative und fröhliche Stunden mit den Kindern

und danken Ihnen für das Vertrauen, das Sie uns entgegenbringen.


Allgemeine Bestimmungen
Waldspielgruppe Rägaboga

Die Waldspielgruppe findet jeweils donnerstags statt. Im Frühling und Herbst von 08:45 bis 11:15 Uhr und in den kalten Wintermonaten von 09:15 bis 11:15 Uhr.

Der Ferienplan richtet sich nach der Schulgemeinde Schiers. Die Spielgruppe endet eine Woche vor den Schulferien und beginnt eine Woche später.

Die Waldspielgruppe besteht aus maximal 12 Kindern ab dem dritten Lebensjahr bis zum Kindergarteneintritt.

Die Anmeldung erfolgt im Normalfall bis zum 13. April 2020 ist verbindlich und gilt für ein Jahr. Der Eintritt für Zugezogene ist jederzeit möglich, sofern noch freie Plätze vorhanden sind.

Die Kosten für ein Kind mit einem Besuch pro Woche betragen CHF 650.—/Jahr. Der

Jahresbeitrag für zwei Spielgruppenbesuche pro Familie und Woche verringert sich um CHF 100.—

Die Anmeldung des Kindes gilt für ein ganzes Spielgruppenjahr. Der Vertrag läuft automatisch am Ende des Spielgruppenjahres aus. Bei vorzeitigem Austritt erfolgt keine Rückzahlung der bereits gemachten Beiträge. Ausser der Platz kann im Laufe des Semesters wieder neu besetzt werden.

Die Zuständigkeit der Waldspielgruppenleiterinnen erstreckt sich auf die Zeit zwischen dem Bringen und Abholen des Kindes.

Die Eltern sind dafür verantwortlich ihr Kind wettergemäss zu kleiden.

Bei Sturm oder Wetter, bei dem es unverantwortlich ist, mit den Kindern zum Waldplatz zu gehen, bieten wir ein Alternativprogramm an oder lassen die Waldspielgruppe ausfallen.

Falls ein Kind wegen Krankheit oder sonstigen Gründen nicht an der Spielgruppe teilnehmen kann, bitten wir um Benachrichtigung.

Die Kinder sind über Ihre Eltern Unfall- und Haftpflicht versichert.

Wenn für die Homepage oder andere Veröffentlichung Fotos von Ihren Kindern gemacht werden, werden wir Sie zuvor informieren oder vor der Veröffentlichung Ihre Zustimmung einholen.

Bei Fragen und Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Corinne Disch, Wald- und Bauernhofspielgruppenleiterin. Tel. 079 720 64 81

„Das freie Spiel, es ist so frei wie ein Wind, der weht, wo er will.“ (Maria-Luisa Nüesch)

In diesem Sinne freuen wir uns auf viele schöne Stunden mit den Kindern im Wald und danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen.


Allgemeine Bestimmungen
Bauernhofspielgruppe Rägaboga

Die Bauernhofspielgruppe findet jeweils am Mittwoch von 08:45 bis 11:15 Uhr statt.

Der Ferienplan richtet sich nach der Schulgemeinde Schiers. Die Spielgruppe endet eine Woche vor den Schulferien und beginnt eine Woche später.

Die Bauernhofspielgruppe besteht aus maximal 12 Kindern ab dem dritten Lebensjahr bis zum Kindergarteneintritt.

Die Anmeldung erfolgt im Normalfall bis zum 13. April 2020 ist verbindlich und gilt für ein Jahr. Der Eintritt für Zugezogene ist jederzeit möglich, sofern noch freie Plätze vorhanden sind.

Die Kosten für ein Kind mit einem Besuch pro Woche betragen CHF 760.—/Jahr. Der

Jahresbeitrag für zwei Spielgruppenbesuche pro Familie und Woche verringert sich um CHF 100.—

Die Anmeldung des Kindes gilt für ein ganzes Spielgruppenjahr. Der Vertrag läuft automatisch am Ende des Spielgruppenjahres aus. Bei vorzeitigem Austritt erfolgt keine Rückzahlung der bereits gemachten Beiträge. Ausser der Platz kann im Laufe des Semesters wieder neu besetzt werden.

Die Zuständigkeit der Bauernhofspielgruppenleiterinnen erstreckt sich auf die Zeit zwischen dem Bringen und Abholen des Kindes.

Die Eltern sind dafür verantwortlich, ihr Kind wetterfest und dem Bauernhof entsprechend zu kleiden.

Falls ein Kind wegen Krankheit oder sonstigen Gründen nicht an der Spielgruppe teilnehmen kann, bitten wir um Benachrichtigung.

Die Kinder sind über Ihre Eltern Unfall- und Haftpflicht versichert.

Wenn für die Homepage oder andere Veröffentlichung Fotos von Ihren Kindern gemacht werden, werden wir Sie zuvor informieren oder vor der Veröffentlichung Ihre Zustimmung einholen.

Bei Fragen und Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Corinne Disch, Wald- und Bauernhofspielgruppenleiterin. Tel. 079 720 64 81

In diesem Sinne freuen wir uns auf viele erlebnisreiche Stunden mit den Kindern auf dem Bauernhof und danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen.